Die Idee
Die Europäische Union hat im April 2008 ein Klimapaket verabschiedet, das alle Mitgliedsländer in die Pflicht
nimmt. Um 20 Prozent sollen der Energieverbrauch sowie die Treibhausgas-Emissionen gesenkt werden. Der
Anteil erneuerbarer Energien soll hingegen auf 20 Prozent steigen.
Die Bundesregierung hat bereits im Jahr 2000 beschlossen, dass die Atomenergie nur zeitlich befristet genutzt
werden soll. Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima im März 2011 hat die Bundesregierung die Restrisiken
der Kernenergie neu bewertet und entschieden, zügiger als im September 2010 geplant aus der Kernenergienutzung
auszusteigen. Die Bundesregierung orientierte sich dabei an den Empfehlungen der Ethikkommission und
der Reaktorsicherheitskommission.
Schleswig-Holstein zählt zu den führenden deutschen Bundesländern, die die Windenergie nutzen. Das Bundesland
hat sich schon frühzeitig für den Ausbau der Windenergienutzung eingesetzt. Schleswig-Holstein ist ein
sogenannter Gunststandort für die Windenergie mit durchschnittlich ca. 2.600 Volllaststunden je Windenergieanlage.
Die Gemeinde Bendorf-Oersdorf ist bestrebt, in ihrem Gemeindegebiet den Anteil erneuerbarer Energien weiter zu fördern.
In der Gemeinde Bendorf-Oersdorf sind mit der festgestellten Teilfortschreibung des Regionalplanes III vom 06.11.2012
Windenergie-Eignungsflächen ausgewiesen worden. In der Gemeinde Bendorf-Oersdorf ist grundsätzlich vorgesehen, alle
ausgewiesenen Flächen als sogenannten Bürgerwindpark zu entwickeln, um die bestehende Akzeptanz der
Windenergienutzung in der Gemeinde weiter auszubauen.
Zu diesem Zweck hat sie mit der Projektierungsgesellschaft WindStrom Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG
unter dem Datum des 31.10.2012 einen städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB9 abgeschlossen.
Um die Akzeptanz des insgesamt geplanten Windparks zu erhöhen, verpflichtet sich WindStrom Erneuerbare
Energien GmbH & Co. KG, den Bürgern von Bendorf-Oersdorf und betroffenen Landeigentümer eine Beteiligung
an insgesamt 3 Windenergieanlagen (WEA) in dem geplanten Windpark zu ermöglichen durch die Möglichkeit
des Betreibens von eigenen Bürgerwindrädern in Kooperation mit der WindStrom Erneuerbare Energien GmbH &
Co. KG. Bei der Beteiligung sind Konditionen zu ermöglichen, die im Vergleich zu Marktbedingungen besondere
Vorteile für die Bürger von Bendorf-Oersdorf zur Folge haben. Eine breite Beteiligung aller Bendorfer-Oersdorfer Bürger sollte
aus Sicht der Gemeinde die Grundlage sein. Die Beteiligungshöhe muss begrenzt werden. Die Beteiligungen
sollen nicht im Windhund-Verfahren durchgeführt werden.
Die Gesellschaftsgründung der Emittentin als Betreibergesellschaft sowie einer Bürgerwindpark Bendorf-Oersdorf
Verwaltungsgesellschaft mbH als Komplementärin der Emittentin hat mittlerweile stattgefunden. Die WindStrom
Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG ist von der Emittentin mit der gesamten Projektentwicklung, einschließlich
der städtebaulichen Leistungen zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bendorf-Oersdorf, beauftragt
worden.
Die planerische Umsetzung der neuen Windenergieeignungsgebiete wird vom Kreis Rendsburg-Eckernförde,
Fachdienst Bau und Regionalentwicklung, auf Grundlage der intensiven Abstimmungsgespräche ausdrücklich
begrüßt.
Bürgerwindpark Bendorf-Oersdorf GmbH & Co. KG